Table of Contents Table of Contents
Previous Page  334 / 350 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 334 / 350 Next Page
Page Background

332

AGB

Sonstiges

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER

BEDRUNKA & HIRTH GMBH BRÄUNLINGEN

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote,

Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages, sofern

nicht eine gesonderte vertragliche Vereinbarung in Textform geschlossen wird. Sie

gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich

oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,

auch wenn sie für Folgeaufträge nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2

Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn

der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt oder der

Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprochen hat.

2. Angebote und Vertragsabschlüsse

2.1

Unsere Angebote sind frei bleibend und können daher von uns jederzeit vor

Zugang der Annahme durch den Besteller und 2 Werktage danach widerrufen

werden, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein

wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die

Auslieferung der Ware zustande.

2.2

Maßangaben, Gewichte,Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen,

die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum

und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestäti-

gung durch uns werden sie verbindlicher Vertragsinhalt.

3. Zweifelhafte Bonität

3.1

Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zah-

lungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer

Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem

Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom

Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht;

der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.

Haben wir dieWare bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter

Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

3.2

Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann be-

gründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermö-

gen gestellt wurde oder der Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

4. Preise

4.1

Sämtliche Preise gelten netto, ab Werk, ohne Verpackung, sofern keine andere

Vereinbarung getroffen wurde. Es gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen

Preise.Auch bei Festabschlüssen sind wir berechtigt, eventuell Materialverteuerun-

gen, Lohnerhöhungen u. ä. anteilig in Rechnung zu stellen. Sämtlichen Preisen sind

die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

4.2

Die Verpackung wird, wenn im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht

anders vereinbart, besonders berechnet.

4.3

Versand-/Gefahrenübergang

Mit Übergabe an den Spediteur, spätestens bei Verlassen des Werkes oder Lagers,

geht die Gefahr auf den Käufer über. Es bleibt uns überlassen, die Versandart aus-

zuwählen.

4.4

Zum vereinbarten Termin versandfrei gemeldete Waren müssen sofort abgeru-

fen werden.Anderenfalls sind wir berechtigt sie auf Kosten und Gefahr des Käufers

nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk oder ab Lager geliefert zu

berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder sonstiger

durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann.

4.5

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen

und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der

Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.6

Wenn bei einer Lieferung innerhalb des EG-Binnenmarkts im innergemein-

schaftlichen Verkehr eine Lieferung als steuerfrei behandelt wurde, obwohl die

Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen, so ist die Lieferung gleichwohl als steu-

erfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen

Angaben des Abnehmers beruht und wir die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei

Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnten. In

diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer.

4.7

Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung

mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zuvertretenden Lieferver-

zögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so

können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gülti-

gen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entspre-

chend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall

hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung

zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am fünftenWerktag nach Erhalt der

geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären. Eine Übersendung per Telefax

oder E-Mail genügt.

5. Lieferzeit

5.1

Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd

vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden

sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 14 Tage

nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

5.2

Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können

oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine ange-

messene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der

Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3

Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außerge-

wöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend

unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit

um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder

vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfris-

ten bei Verzug.

5.4

Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist

der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das

Leistungshindernis länger als 3 Monate an, sind sowohl der Käufer als auch wir

zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der

Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristset-

zung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

5.5

Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahr-

lässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

6. Versand und Transportrisiko

6.1

Grundsätzlich geht die Gefahr mit dem Verladen der Ware auf den Käufer

über. Bei Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transportes mit un-

seren Fahrzeugen oder durch unsere Vertragsspediteure, die weder wir noch der

Empfänger zu vertreten hat, sind wir jedoch bereit, den Schaden zu übernehmen,

sofern uns vom Empfänger unverzüglich auf dem Lieferschein oder Frachtbrief eine

Schadensmeldungen vorgelegt wird, aus der sich Art und Umfang des festgestell-

ten Transportschadens und die Gründe für dessen Entstehen mitgeteilt und vom

Frachtführer durch Unterschrift bestätigt wird.

6.2

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir

zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

6.3

Vom Kunden gewünschte telefonische,Telefax oder E-Mail übermittelte Avisie-

rung der Lieferung berechnen wir mit 7,50 EUR

7. Zahlungsbedingungen

7.1

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 %

Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.

7.2

Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er

den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rech-

nung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.

7.3

Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zah-

lungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem