332
AGB
Sonstiges
ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER
BEDRUNKA & HIRTH GMBH BRÄUNLINGEN
1. Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote,
Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages, sofern
nicht eine gesonderte vertragliche Vereinbarung in Textform geschlossen wird. Sie
gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich
oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie für Folgeaufträge nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2
Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn
der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt oder der
Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprochen hat.
2. Angebote und Vertragsabschlüsse
2.1
Unsere Angebote sind frei bleibend und können daher von uns jederzeit vor
Zugang der Annahme durch den Besteller und 2 Werktage danach widerrufen
werden, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein
wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die
Auslieferung der Ware zustande.
2.2
Maßangaben, Gewichte,Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen,
die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum
und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestäti-
gung durch uns werden sie verbindlicher Vertragsinhalt.
3. Zweifelhafte Bonität
3.1
Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zah-
lungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer
Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem
Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom
Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht;
der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.
Haben wir dieWare bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter
Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann be-
gründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermö-
gen gestellt wurde oder der Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
4. Preise
4.1
Sämtliche Preise gelten netto, ab Werk, ohne Verpackung, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wurde. Es gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen
Preise.Auch bei Festabschlüssen sind wir berechtigt, eventuell Materialverteuerun-
gen, Lohnerhöhungen u. ä. anteilig in Rechnung zu stellen. Sämtlichen Preisen sind
die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
4.2
Die Verpackung wird, wenn im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht
anders vereinbart, besonders berechnet.
4.3
Versand-/Gefahrenübergang
Mit Übergabe an den Spediteur, spätestens bei Verlassen des Werkes oder Lagers,
geht die Gefahr auf den Käufer über. Es bleibt uns überlassen, die Versandart aus-
zuwählen.
4.4
Zum vereinbarten Termin versandfrei gemeldete Waren müssen sofort abgeru-
fen werden.Anderenfalls sind wir berechtigt sie auf Kosten und Gefahr des Käufers
nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk oder ab Lager geliefert zu
berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder sonstiger
durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann.
4.5
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen
und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der
Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.6
Wenn bei einer Lieferung innerhalb des EG-Binnenmarkts im innergemein-
schaftlichen Verkehr eine Lieferung als steuerfrei behandelt wurde, obwohl die
Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen, so ist die Lieferung gleichwohl als steu-
erfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen
Angaben des Abnehmers beruht und wir die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei
Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnten. In
diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer.
4.7
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung
mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zuvertretenden Lieferver-
zögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so
können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gülti-
gen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entspre-
chend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall
hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung
zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am fünftenWerktag nach Erhalt der
geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären. Eine Übersendung per Telefax
oder E-Mail genügt.
5. Lieferzeit
5.1
Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd
vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden
sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 14 Tage
nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2
Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können
oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine ange-
messene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der
Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3
Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außerge-
wöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend
unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit
um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder
vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfris-
ten bei Verzug.
5.4
Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist
der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das
Leistungshindernis länger als 3 Monate an, sind sowohl der Käufer als auch wir
zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der
Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristset-
zung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
5.5
Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahr-
lässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
6. Versand und Transportrisiko
6.1
Grundsätzlich geht die Gefahr mit dem Verladen der Ware auf den Käufer
über. Bei Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transportes mit un-
seren Fahrzeugen oder durch unsere Vertragsspediteure, die weder wir noch der
Empfänger zu vertreten hat, sind wir jedoch bereit, den Schaden zu übernehmen,
sofern uns vom Empfänger unverzüglich auf dem Lieferschein oder Frachtbrief eine
Schadensmeldungen vorgelegt wird, aus der sich Art und Umfang des festgestell-
ten Transportschadens und die Gründe für dessen Entstehen mitgeteilt und vom
Frachtführer durch Unterschrift bestätigt wird.
6.2
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir
zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
6.3
Vom Kunden gewünschte telefonische,Telefax oder E-Mail übermittelte Avisie-
rung der Lieferung berechnen wir mit 7,50 EUR
7. Zahlungsbedingungen
7.1
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 %
Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
7.2
Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er
den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rech-
nung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
7.3
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zah-
lungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem