►
78
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1.- Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt die Handelsbeziehung zwischen dem KUNDEN und
FRESMAK S.A. (im Folgenden: FRESMAK) hinsichtlich des Erwerbs von
Produkten und Dienstleistungen, die der KUNDE bei FRESMAK in Auftrag
gibt.
Die von FRESMAK vorgelegten Angebote und Kostenvoranschläge sind
für diesen nicht bindend. Ein Kaufvertrag gilt nur dann als abgeschlossen,
wenn FRESMAK schriftlich eine Bestellung bestätigt.
Die vorliegenden Verkaufsbedingungen können nur durch schriftliche
Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden. In diesem Sinne
sind Klauseln oder Konditionen, die gedruckt oder handschriftlich in
die vom Kunden ausgegebenen Bestellungen, Schreiben oder anderen
Dokumenten eingefügt werden, daher ungültig.
Eine Änderung dieser Verkaufsbedingungen durch FRESMAK betrifft
keine bereits abgeschlossenen Verträge.
Alle zukünftigen Wareneinkäufe des Kunden unterliegen, solange keine
ausdrückliche Vereinbarung des Gegenteils vorliegt, diesen allgemeinen
Bedingungen und Konditionen.
Artikel 2.- Bestellungen
1.- Sämtliche Lieferungen und der gesamte Service von FRESMAK,
einschließlich des Verkaufs von Spezialausrüstung, unterliegen den im
Folgenden genannten Konditionen. Jegliche Anordnung in irgendeiner
Bestellung des KUNDEN, die diesen Konditionen nicht entspricht, wird
ausdrücklich zurückgewiesen. Solche Anordnungen sind für FRESMAK
nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich zwischen den Parteien
vereinbart und unterzeichnet worden sind.
2.- Der Verkauf erfolgt, wenn FRESMAK die Bestellung durch die
Versendung einer entsprechenden Bestellbestätigung per Fax oder
E-Mail, je nach Wunsch des Kunden, akzeptiert. Die Zusendung einer
Bestellung durch den KUNDEN stellt noch keinen Vertrag dar, auch
dann nicht, wenn FRESMAK zuvor ein Angebot gemacht hat. Jede
Zusatzvereinbarung und jede vom Kunden beantragte spätere Änderung
muss bestätigt werden und wird erst dann wirksam, wenn FRESMAK sie
ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.
3.- FRESMAK behält sich das Recht vor, die Herstellung seiner Produkte
zu ändern und die technischen Daten und Leistungsparameter zu
wechseln, wenn diese Änderungen und Anpassungen dem technischen
Fortschritt entsprechen.
Artikel 3.- Angebote
1.- Alle von FRESMAK vorgelegten Angebote beziehen sich auf die
Gesamtmenge der Produkte, für die dieses Angebot gemacht worden ist,
und der KUNDE ist verpflichtet, seine Bestellung über die Gesamtheit der
angebotenen Produkte zu machen, sofern FRESMAK in diesem Angebot
nichts Gegenteiliges bestimmt hat. Falls der KUNDE eine Bestellung über
eine geringere als die angebotene Menge aufgibt, behält FRESMAK sich
das Recht vor, sein Angebot zu überarbeiten.
Artikel 4.- Preis
1.-
FRESMAK
stellt
all
seinen
Kunden
die
aktualisierte
ProduktpreisinformationzurVerfügung.FRESMAKkanndiebestehenden
Preise jederzeit und ohne einzelne Vorankündungen ändern, immer
unter Berücksichtigung dessen, was in einem eventuellen Einzelvertrag
mit dem Kunden angegeben wird.
2.- Im Falle eines Netto-Gesamtwerts des Materials geringer als 30 EUR
(vor Steuern) erhebt FRESMAK einen Zuschlag für Bearbeitungskosten,
bis der Wert diesen Betrag erreicht hat.
3.- Die in der Preisliste von FRESMAK angegebenen Beträge verstehen
sich ohne Transport, Versicherung, Installation und Steuern.
4.- FRESMAK garantiert den in einem Angebot gemachten Preis bis zu
dem in diesem Angebot genannten Ablaufdatum.
5.- Die Preise enthalten keine Steuern, Gebühren oder sonstige Zuschläge
allgemeiner oder spezieller Art. Diese gehen zulasten des KUNDEN,
sofern nicht schriftlich anderes vereinbart, wobei die gegebenenfalls
anzuwendenden Incoterms und/oder Abnahmebedingungen der Waren
zu berücksichtigen sind.
Artikel 5.- Zahlungsbedingungen
1.- Die Bezahlung des in Rechnung gestellten Preises hat spätestens 30
Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung zu erfolgen, sofern
in der Rechnung selbst keine anderen Konditionen angegeben sind.
Wenn die Auslieferung der Produkte aus Schuld des KUNDEN nicht oder
erst verspätet erfolgen konnte, muss die Bezahlung 30 Tage nach dem
vorgesehenen Abnahmedatum erfolgen, als wenn diese Verhinderung
oder Verzögerung nicht stattgefunden hätte.
2.- FRESMAK behält sich das Recht vor, in Anwendung des Gesetzes
15/2010 vom 5. Juli 2010 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr Zinsen und Kosten für jede Rechnung zu verlangen,
die bei der vereinbarten Fälligkeit noch nicht bezahlt worden ist.
3.- Wenn der KUNDE nicht zu dem mit FRESMAK vereinbarten
Fälligkeitsdatum bezahlt, können die ausstehenden Lieferungen
ausgesetzt werden.
4.- Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus jeglichem Grunde
ist der KUNDE verpflichtet, sämtliche durchgeführten Arbeiten und
gelieferten Produkte sofort zu bezahlen und die FRESMAK entstandenen
Schäden und Benachteiligungen zu begleichen.
5.- FRESMAK behält sich das Recht vor, dem KUNDEN die Aufwendungen
für Bearbeitung, Verpackung und Transport in Rechnung zu stellen, wenn
die Produkte zurückgegeben werden, ohne dass eine Vertragsverletzung
seitens FRESMAKS vorliegt.
6.- IstdieZahlungnichtbeiFälligkeitgeleistet,mussderKUNDEZinsenauf
den Wert der geschuldeten Summe ab dem vereinbarten Zahlungsdatum
in Höhe von 6 % über 12 Monate entrichten.
Artikel 6.- Lieferfrist
1.- FRESMAK verpflichtet sich zur Einhaltung aller mit dem KUNDEN
vereinbarten Lieferfristen; allerdings können diese von FRESMAK
aus Produktionsgründen geändert werden, was dem KUNDEN mit
höchster Dringlichkeit mitzuteilen ist. Der KUNDE kennt und akzeptiert
diese Situation, die keinerlei Anrecht auf Konventionalstrafe oder
Vertragsauflösung nach sich zieht.
Artikel 7.- Transport
1.- Die Transportkosten sind im Produktpreis nicht enthalten und gehen
zulasten des KUNDEN, es sei denn, im Angebot wird das Gegenteil gesagt.
2.- Sobald die zu liefernden Materialien die Lager verlassen haben,
haftet FRESMAK nicht mehr für diese oder für die Dauer des Transports.
FRESMAK übernimmt keine Haftung für Verluste aufgrund der
Verpackung, nicht sichtbarer Schäden, Lieferfehler, Abweichungen
oder vollständigen oder teilweisen Verlusts, wenn dies FRESMAK nicht
innerhalb von zehn Tagen nach Übergabe der Lieferung beweiskräftig
schriftlich mitgeteilt wird, und nach Überprüfung durch FRESMAK.
3.- Für den Fall, dass bei der Übergabe an der Verpackung oder dem
Produkt selbst sichtbare Schäden festgestellt werden, muss der KUNDE
dies in dem Übergabeschein, den er dem Spediteur unterzeichnet,
vermerken. Andernfalls werden keine Reklamationen aus diesem Grund
zugelassen.
4.- Für den Fall, dass der Versand oder die Auslieferung sich auf Wunsch
des KUNDEN um mehr als einen Monat ab dem Datum, ab dem das
Material zur Verfügung steht, verzögert, können dem KUNDEN die
Aufwendungen für die Lagerung bis zur tatsächlichen Auslieferung in
Rechnung gestellt werden.
Artikel 8.- Qualitätsgarantie und Ablauf
1.- FRESMAK garantiert ausschließlich, dass die Produkte zum Datum der
Auslieferung den vereinbarten Vorgaben entsprechen.
2.- FRESMAK gewährt auf die Produkte eine Garantie von 12 Monaten ab
deren Erhalt, für den der jeweilige Lieferschein maßgeblich ist.
3.-SolltederKUNDEdefekteProdukte feststellen,musserdiesFRESMAK
innerhalb einer Frist von höchstens fünfzehn Tagen ab Erhalt schriftlich
beweiskräftig mitteilen und dabei zumindest die Seriennummer des
Produkts sowie eine kurze Beschreibung des Defekts angeben.
4.- Nachdem von FRESMAK das Vorliegen defekter Produkte bestätigt
worden ist, werden diese nach Maßgabe FRESMAKS kostenlos repariert
oder ausgetauscht, stets innerhalb der genannten Garantiezeit.
Verschleißteile sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
5.- Wenn sich nach Überprüfung des Produkts herausstellt, dass dieses
korrekt funktioniert oder dass der Grund für die Fehlfunktion nicht bei
dem Produkt selbst liegt, wird es dem KUNDEN unfrei zurückgeschickt
und mindestens 20 € und höchstens 2 Stunden Arbeitszeit für
Bearbeitung und Überprüfung erhoben.
6.- Aktuelle technische Informationen und Unterlagen zu den Produkten
von FRESMAK können vom KUNDEN von der Webseite von FRESMAK
heruntergeladen werden.
7.- Die reparierten Produkte haben dieselbe Garantiezeit, wobei die
Haftung allerdings auf die reparierten Teile/Funktionen beschränkt ist.
8.- Diese Garantie kommt nicht zur Anwendung, wenn der KUNDE oder
ein Dritter Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe an dem gelieferten
Produkt vorgenommen haben.
Artikel 9.- Rückgabe der Produkte
1.- FRESMAK kann Produktrückgaben des KUNDEN akzeptieren, wenn die
folgenden Kriterien erfüllt werden:
a) Es wird nur die Rückgabe von Standardprodukten akzeptiert. Unter
Standardprodukten sind solche zu verstehen, deren Artikelnummer im
Katalog aufgeführt ist und die ausreicht, um das Produkt ohne weitere
Spezifizierungen zu definieren. Ausgeschlossen sind zum Beispiel
konfigurierbare oder maßgeschneiderte Produkte oder Ersatzteile.
b) Aufgrund der Bearbeitungskosten werden nur Rückgaben akzeptiert,
bei denen der Nettobetrag des gesamten zurückzugebenden Materials
mehr als 100€ beträgt.
c) Rückgaben werden nur innerhalb der fünfzehn Tage nach Erhalt
des Produkts akzeptiert; als solcher gilt das Datum der von FRESMAK
ausgestellten Auslieferbescheinigung.
d) Bei der Beantragung einer Rückgabe muss die Bestellnummer von
FRESMAK und/oder die Nummer der Auslieferbescheinung und/oder
die Rechnungsnummer des erworbenen Produkts angegeben werden.
2.- Wenn diese Kriterien erfüllt werden und das Produkt sich in seiner
versiegelten Originalverpackung befindet, werden 100 % des Betrags
zurückerstattet. In jedem anderen Falle werden maximal 85 %, je nach
Zustand des Produkts, zurückerstattet.
3.- Sofern die Annahmekriterien erfüllt werden, sendet FRESMAK dem
KUNDEN ein Dokument, aus dem die Produkte und Mengen sowie die
allgemeinen Rückgabebedingungen hervorgehen. Der KUNDE muss
dieses Dokument für die Anerkennung der Rückgabebedingungen
unterzeichnen und es dem zurückgegebenen Material beilegen.
4.- Die für die Rückgabe der Produkte an FRESMAK angefallenen
Transportkosten gehen auf jeden Fall zulasten des KUNDEN.
5.- In solchen Fällen, bei denen beim Empfang der zurückgegebenen
Produkte festgestellt wird, dass die Annahmekriterien nicht erfüllt
werden, wird FRESMAK das Produkt dem KUNDEN zurücksenden, wobei
die Transportkosten zulasten des KUNDEN gehen.
Artikel 10.- Haftungsbeschränkung
1.- FRESMAK ist von jeder Haftung für Verluste oder Beschädigungen
befreit, die als Ergebnis von Faktoren oder Gründen aufgetreten sind, die
FRESMAK nicht angerechnet werden können.
2.- FRESMAK haftet für Produktschäden, wenn der KUNDE FRESMAK
innerhalb der zuvor genannten Garantiezeit auf diese Schäden
hingewiesen hat. Die Haftung beschränkt sich auf die notwendigen
Reparaturen in unseren Installationen und/oder die Lieferung
alternativer Waren.
3.- FRESMAK haftet nicht für entgangene Gewinne oder andere
Folgeschäden, gleich welcher Ursache.
4.- Wenn die Produkte nach einem Entwurf und/oder Vorgaben des
KUNDEN von FRESMAK angefertigt worden sind, garantiert FRESMAK
nicht, dass diese Produkte für die vom KUNDEN geplante Nutzung
geeignet sind.
Artikel 11.- Inhaberschaft und Risiko
1.- Alle Produkte befinden sich ab dem Moment der Übergabe an den
Spediteur unter dem Risiko und der Verantwortlichkeit des KUNDEN.
2.- Sämtliche Produkte verbleiben Eigentum von FRESMAK, das sich
sein Eigentumsrecht vorbehält, bis alle Schuldsalden des KUNDEN bei
FRESMAK erledigt und die entsprechenden Zahlungen für die Bestellung
getätigt worden sind.
3.- Wenn der KUNDE FRESMAK nicht bei Fälligkeit bezahlt hat und das
Produkt oder einen Teil davon an einen Dritten verkauft hat, wird davon
ausgegangen, dass er diesen Verkauf in der Eigenschaft als Treuhänder
von FRESMAK vorgenommen hat. Der KUNDE führt den Verkaufsvorgang
im Namen von FRESMAK aus und muss diese Geschäfte auf einem Konto
verbuchen.
Artikel 12.- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
1.- Es liegt in der Verantwortlichkeit des KUNDEN sicherzustellen, dass die
Produkte gemäß den Anweisungen, die er zuvor von FRESMAK erhalten
hat, und unter Befolgung der Richtlinien der guten Handelspraxis, ohne
Gefahr für die Gesundheit oder die Sicherheit von Personen in korrekter
und sicherer Weise installiert werden,. FRESMAK haftet nicht für die
Folgen einer Nichteinhaltung dieser Klausel durch den KUNDEN.
Artikel 13.- Gewerbliches und geistiges Eigentum
1.- FRESMAK verfügt über sämtliche Rechte an Kopien, Patenten, Marken
sowie über das Recht auf gesetzlichen Schutz der eingetragenen
Entwürfe in seinen Zeichnungen, Unterlagen und Anlagen.
2.- Zeichnungen, Spezifizierungen, Unterlagen usw., die den Angeboten
an den KUNDEN beigefügt werden, sind ausschließlich zu dessen
persönlicher Nutzung bestimmt. Sie dürfen nicht ohne die ausdrückliche
und schriftliche Zustimmung durch FRESMAK ganz oder teilweise kopiert
werden oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 14.- Datenschutz und Vertraulichkeit
1.- Der KUNDE autorisiert FRESMAK, die in diesem Vertrag sowie in den
sich aus diesem ergebenen Folgedokumenten enthaltenen persönlichen
Daten in automatisierter Form zu den Zwecken zu verarbeiten, die sich in
direkter Weise aus der zwischen beiden Parteien bestehenden Beziehung
ergeben, unter anderem, um Werbung und Informationen zu den
Dienstleistungen und Produkten der Gesellschaft durch jedes mögliche
Kommunikationsmedium zu erhalten, und all dies innerhalb der von der
zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Gesetzgebung gesetzten Grenzen.
2.- In Übereinstimmung mit dem Gesetz 15/1999 über den Schutz
personenbezogener Daten wird darauf hingewiesen, dass Sie sich zur
Wahrnehmung Ihrer gesetzlich zugestandenen Rechte auf Zugang,
Berichtigung und Löschen schriftlich an den Firmensitz von FRESMAK
unter der Anschrift c/Araba nº 45, 20800 Zarautz (Spanien) richten
können. Zu Informationszwecken wird als Verantwortlicher für die Datei
FRESMAK S.A. mit Sitz unter der zuvor genannten Adresse genannt.
3.- FRESMAK garantiert dem KUNDEN, absolute Vertraulichkeit zu allen
Informationen, Unterlagen oder Produkten des KUNDEN, die ihm im
Laufe der Entwicklung der Handelsbeziehung übergeben werden, zu
bewahren.
Artikel 15.- Haftung aufgrund fremder Umstände
1.- FRESMAK haftet nicht bei Nichterfüllung irgendeines Punktes aus
diesem Vertrag, wenn diese von einem Umstand verursacht worden ist,
auf die FRESMAK keinen Einfluss hat.
Artikel 16.- Anwendbares Gesetz und zuständige Rechtsprechung
1.- Dieser Vertrag wird sowohl in seiner Anwendung als auch in seiner
Auslegung von der spanischen Gesetzgebung geregelt. Die Sprache ist
Spanisch.
2.- Die Parteien verpflichten sich, alle Differenzen gütlich zu lösen, die
sich aus diesem Vertrag ergeben könnten. Sollte keine gütliche Einigung
möglich sein und ein Rechtsstreit anstehen, vereinbaren die Parteien
unter Verzicht auf jeglichen weiteren Gerichtsstand, der für sie zuständig
sein könnte, sich der Rechtsprechung und Zuständigkeit der Gerichte der
Stadt San Sebastián (Gipuzkoa-Spanien) zu unterwerfen.